Allgemeines

Allgemeine Informationen rund um die Veranstaltung, Kosten und das Programm finden Sie in der folgenden Übersicht. Falls Sie dennoch offene Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne!

Bezahlung / Kosten

Jedes meiner Angebote ist individuell und von den jeweiligen Eckdaten der Veranstaltung abhängig. Entscheidende Faktoren für die Preisgestaltung sind u. a. die Veranstaltungsdauer in Stunden, die Größe der Veranstaltung in PAX (Kostenfaktor ist hier die Größe der Beschallungsanlage), die Fahrstrecke/Fahrzeit, die Notwendigkeit einer Übernachtung u. v. m. Einen Pauschalpreis gibt es somit nicht.
Ich bitte alle meine Kunden um Diskretion bei der Weitergabe meiner Preisgestaltung. „Der hat bei mir aber billiger gespielt …“ – kann sein. Vor wie vielen Jahren? Gleiche Spielzeit? Wo? … Vertrauen Sie bitte auf meine Loyalität und lassen sich ein maßgeschneidertes Angebot machen.
Letztendlich beurteilt man einen Solo-Entertainer nicht nur am Preis. Lebensmittel von Lalli schmecken bestimmt, sind jedoch qualitativ meist nicht so hochwertig wie die vom Metzger.

Der gesamte, zu zahlende, Betrag ist unmittelbar nach Auftrittsende in bar zu entrichten. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.


Programm / Pausen / Verpflegung

Der Solo-Entertainer Ralf Keller ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die vom Entertainer nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires des Künstlers.
Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Für Wartezeiten auf Einlagen oder Darbietungen anderer Dienstleister gilt das Gleiche.

Für die Verpflegung des Künstlers (Speisen und Getränke) während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich und übernimmt hierfür die Kosten.

Anreise / Aufbau / Abbau 

Mir ist es sehr wichtig, einen ausreichenden Zeitpuffer bei Anfahrt und Aufbau einzuplanen, um möglichst viele Eventualitäten wie Stau, Verkehr, Panne, etc. weitgehend ausschließen zu können. Sofern die Location und die Spielfläche problemlos zugänglich sind, treffe ich in der Regel eine Stunde vor dem Beginn der vereinbarten Präsenzzeit ein. Der Aufbau selbst dauert ca. 30 – 45 Minuten, danach kurz umziehen und Hände waschen, los geht’s!
Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. 
Die Bühne sowie der Weg vom Auto zur Bühne müssen zum ungehinderten Aufbau frei bzw. frei begehbar sein. Der Veranstalter sorgt für eine Parkmöglichkeit in vertretbarer Distanz zum Auftrittsort. Etwaige Parkgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. 
Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende des Auftritts.

Veranstaltungen im Freien

Veranstaltungen im Freien können vom Solo-Entertainer Ralf Keller bei schlechten                Witterungsverhältnissen nicht begonnen bzw. jederzeit abgebrochen werden. Der                Veranstalter hat in diesem Fall einen anderen, geeigneten Auftrittsort zur Verfügung zu    stellen. Geschieht dies nicht, so gilt der Vertrag als erfüllt und die gesamte, vereinbarte, Gage ist vom Veranstalter zu zahlen. 

GEMA / Steuern 

Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter                selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren, wie bspw. GEMA.

Platzbedarf / Stromversorgung 

Die Größe der Aufbaufläche für den Solo-Entertainer Ralf Keller sollte mindestens 3m x 3m betragen. Bei Veranstaltungsgrößen über 50 PAX ist eine Bühne oder ein Podest von Vorteil. Die Stromversorgung hat über mindestens eine – besser zwei –, mit 16 A abgesicherte, 230 Volt-Schutzkontaktdose zu erfolgen. Für entstehende Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.
Technische Defekte, die zum Abbruch der Veranstaltung durch den Künstler führen und nicht durch diesen unmittelbar verursacht wurden berechtigen nicht zu jedweder Art von Schadensersatzforderungen durch den Veranstalter.